
Was kommt nach der Registratur und den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen? Was sollte bleibend aufbewahrt werden?
Archive sind kulturelle Gedächtnisse und decken den Aspekt der Rechtssicherheit für ihre Einrichtungen ab.
„Archivierung (…) umfaßt die Aufgabe, das Archivgut zu erfassen, zu übernehmen, auf Dauer zu verwahren und zu sichern, zu erhalten, zu erschließen, nutzbar zu machen und auszuwerten“ (Art. 2 Abs. 3 BayArchivG).
In einem Archiv befindet sich möglicherweise nicht nur beschriebenes oder bedrucktes Papier (Urkunden, Zeitungsberichte, Verträge, Briefe, Akten) - auch anderes wie Fotos/Dias, Karten/Pläne, Urkunden oder Tondokumente können Bestandteil eines Archivs sein.
Ob private, gewerbliche oder kommunale Aufträge - wir sind bei der Findung der Räumlichkeit, der Einrichtung, bis zur Umverpackung des Archivmaterials Ihr kompetenter Ansprechpartner. Wir vermitteln in unserem Netzwerk den Kontakt zu Historiker*innen, Restaurator*innen und Dienstleistern für Bestandserhaltung, Digitalisierung und Erforschung. Wir nehmen die Angst vor Kostenexplosionen und informieren über mögliche Födermittel.

Ich ordne und sortiere, archiviere und klassifiziere Ihre Sammlung, Ihren Nachlass oder Ihr Archiv zügig, sorgfältig und selbstverständlich absolut diskret.